Cannabis-Gesetz CanG

Du hast Fragen? Hier bekommst du die wichtigsten Antworten!

Und hier sehr ausführlich: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz des Bundesgesundheitsministeriums

1.       Was darf ich? Ich bin noch nicht 18 J. alt.

Du bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann darfst du weiterhin nix! Cannabis nicht erwerben, nicht weitergeben, nicht damit handeln – natürlich auch nicht anbauen. Alles wie gehabt. All das steht weiterhin unter Strafe! Alles, was bei Erwachsenen bestraft wird, wird natürlich auch bei Jugendlichen bestraft. 

Was ist dann bei Besitz: Die Polizei kontrolliert mich und findet bei mir Cannabis? Der Besitz wird strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Keine Anzeige! Sondern: Deine Eltern und eventuell das Jugendamt werden informiert! Und dein Stoff wird natürlich einkassiert. AUSNAHME: Du hast mehr als die für Erwachsene zulässige Höchstgrenze von 25 g bei dir. Dann ist es wieder eine Straftat!

2.       Was darf ich? Ich bin über 18 J. alt.

Du bist 18 J., aber noch nicht 22 J. alt? Dann darfst du 25 Gramm mit dir rumtragen und 30 g pro Monat bekommen. Ab dem 22. Lebensjahr 50 g pro Monat. Der THC-Gehalt darf nicht über 10 % liegen.

Du darfst max. drei Cannabis-Pflanzen daheim anbauen. Kinder und Jugendliche sind zu schützen! Cannabissamen dürfen straffrei für den Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten eingeführt oder online bestellt werden.

Nur Eigenkonsum ist erlaubt!

Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland? Dann gilt das alles nicht für dich!

3.       Was darf ich nicht?

Cannabis kaufen und verkaufen oder auch nur die Weitergabe sind illegal. An Minderjährige abgeben bedeutet mind. 2 Jahre Freiheitsstrafe.

In einem Abstand von 100 m zu Kindergärten (Kindertagesstätten/Kitas), Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten darf nicht gekifft werden. Auch nicht in Fußgängerzonen zw. 07 und 20 Uhr. Und immer dann nicht, wenn Minderjährige dabeistehen!

Verboten sind: Cookies (Plätzchen, Kekse), Kuchen, Liquids und Vapes, Cannabis-Öle.

4.       Was muss ich?

 

Cannabispflanzen, -samen und geerntetes Cannabis müssen vor dem Zugriff durch Kinder/Jugendliche geschützt werden! Das heißt z. B.: Abschließbare Schränke bzw. Räume.

5.       Wo bekomme ich es her?


Nur über Eigenanbau oder als Mitglied eines sog. Cannabis-Clubs. Die dürfen bis zu 500 Mitglieder haben und Cannabis an sie abgeben. Dort darf nicht konsumiert
werden. Auch kein Alkohol.

Bis zu 7 Samen und 5 Stecklinge pro Monat dürfen dort an Mitglieder abgegeben werden.

Werbung darf nicht gemacht werden; es geht also nur Mund-Propaganda.

Du darfst nur in 1 Club Mitglied sein!

 

6.       Frühere Verurteilungen:

Auf Antrag kann eine Verurteilung aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn der damalige Grund für eine Verurteilung nach heutigem Recht wegfallen würde, also damals Besitz von weniger als 25 g und max. 3 Pflanzen.

7.       Medizinisches Cannabis:

 

Das gibt’s weiterhin auf Rezept vom behandelnden Arzt oder Ärztin in einer Apotheke.

8.       Autofahren, Führen eines Fahrzeugs:

Der Grenzwert wurde vom Gesetzgeber auf 3,5 ng pro Milliliter Blutserum angehoben. Das entspricht ca. 0.2 Promille.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. 

Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es jetzt dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Dann drohen in der Regel nicht nur 500 Euro, sondern 1.000 Euro Geldbuße plus ein Monat Fahrverbot.

Für Fahranfänger heißt es wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt Cannabis-Verbot. Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm greift also nicht. Strafmaß: in der Regel mindestens 250 Euro.

Bei einem Missbrauch oder einer Abhängigkeit von Cannabis wird nach wie vor die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Grundsätzlich schätzen wir die Risiken eines Konsums von legalen und illegalen Drogen höher ein als den Nutzen.