Das Jugendamt finanziert unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten, der für einkommensschwache Familien auf Antrag gemindert oder erlassen werden kann. Unsere Mitarbeiterin der Wirtschaftlichen Jugendhilfe unterstützt Sie in allen finanziellen Belangen durch Beratung oder finanzielle Hilfen:
- Unterstützung bei Antragstellung
- Abwicklung aller finanziellen Belange bei der Bezahlung der Tagespflegeperson
- Prüfung hinsichtlich Erlass oder Minderung des Kostenbeitrags in besonderen Fällen
Formulare
- Antrag Entgelt für Tagespflegepersonen u. Eltern
- Antrag auf Entgeltzahlung im Rahmen der Ersatzbetreuung
- Antrag Entgeltzahlung Tagespflege Änderung
- Antrag für Eltern auf Kostenbeitragserlass
- Kostenbeitragssatzung und Anlage 1 der Kindertagespflege
- Kündigung des Betreuungsverhältnisses
- Richtlinien zur Förderung der qualifizierten Kindertagespflege
Nachname A-F (ohne Großtagespflege)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Alexandra
Huber
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08092 823 261 | 08092 823 9261 | 3.30 | Alexandra.Huber@lra-ebe.de |
Nachname G-Z (inkl. Großtagespflege)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Annelies
Neugebauer
|
08092 823 382 | 08092 823 9382 | 3.31 | Annelies.Neugebauer@lra-ebe.de |