Das Jugendamt finanziert unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten, der für einkommensschwache Familien auf Antrag gemindert oder erlassen werden kann. Unsere Mitarbeiterin der Wirtschaftlichen Jugendhilfe unterstützt Sie in allen finanziellen Belangen durch Beratung oder finanzielle Hilfen:
- Unterstützung bei Antragstellung
- Abwicklung aller finanziellen Belange bei der Bezahlung der Tagespflegeperson
- Prüfung hinsichtlich Erlass oder Minderung des Kostenbeitrags in besonderen Fällen
Formulare
- Richtlinien zur Förderung der qualifizierten Kindertagespflege
- Kostenbeitragssatzung und Anlage 1 der Kindertagespflege
- Antrag Kindertagespflege für Tagespflegeperson und Eltern
- Vorlage _Begründung über 30h
- Antrag Großtagespflege
- Nachweis Beschäftigung
- Kündigung des Betreuungsverhältnisses
- Antrag für Eltern auf Kostenbeitragserlass
- Antrag Entgeltzahlung Tagespflege Änderung
Tagespflegeperson A-G (ohne Großtagespflege)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Alexandra
Schosser
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08092 823 261 | 08092 823 9262 | 3.30 | alexandra.schosser@lra-ebe.de |
Tagespflegeperson H-Z (inkl. Großtagespflege)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Stephanie
Escarciga
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08092 823 382 | 08092 823 9382 | 3.31 | stephanie.escarciga@lra-ebe.de |