Teilstationäre Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
- Unterbringung von jungen Menschen in Tagesgruppen der Jugendhilfe (z.B. Heilpädagogische Tagesstätten, Integrationshorte) oder in Familienpflege
Alle Hilfen werden vom Bezirkssozialdienst eingeleitet. Die wirtschaftliche Jugendhilfe prüft die Zuständigkeit, erteilt die Bescheide und erledigt die finanzielle Abwicklung der Maßnahme.
Abteilung Jugend, Familie und Demografie -
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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Servicezeiten des Empfangs:
Montag - Mittwoch 7.30 -17.00 Uhr
Donnerstag 7.30 -18.00 Uhr
Freitag 7.30 -12.30 Uhr
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