Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg hat Zuschussrichtlinien für die Förderung der Jugendarbeit erlassen (zuletzt geändert am 18.07.2019): durch die Richtlinien wird die Jugendarbeit finanziell unterstützt.
Antragsberechtigt sind alle dem Kreisjugendring (KJR) angeschlossenen Jugendorganisationen, sowie die übrigen Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 12, 74 und 75 SGB VIII.
Der Kreisjugendring Ebersberg ist Hauptansprechpartner für die Zuschussrichtlinien. Förderung kann man in folgenden Bereichen erhalten:
- Veranstaltungen ohne Übernachtung
- Veranstaltungen mit Übernachtung
- Mitarbeiterbildung
- Verwaltungskosten
- Anschaffungen und Ausstattung
- Neue Projekte/Initiativen/Ideen
- Grundförderung für Jugendleiter/innen (Juleica)
- Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige
Das Kreisjugendamt fördert den Bereich "Räume der Jugendarbeit". Dabei beraten wir in Zuschussfragen und schreiben die Richtlinien fort. Entsprechende Broschüren und Anträge sind hier erhältlich.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kerstin
Meyer
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08092 823 314 | 08092 823 9314 | E.22 | kerstin.meyer@lra-ebe.de |