Dieses Jahr wurde und wird durch das Coronavirus geprägt. Zeitweise stand das öffentliche Leben und damit auch Angebote der Jugendarbeit weitestgehend still. Seit dem 30. Mai 2020 waren Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII laut § 16 Abs. 2 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05.2020 (aktuell in § 17 Abs. 2 der 6. BayIfSMV geregelt) wieder, mit Einschränkungen, erlaubt. Deshalb konnten einige Träger auch dieses Jahr wieder ein Ferienprogramm anbieten.
Ansprechpartnerin
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kerstin
Meyer
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