Das Jugendamt finanziert unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung von Kindern in Tagespflegestellen. Hierfür ist ein Kostenbeitrag von den Eltern zu leisten, der für einkommensschwache Familien auf Antrag gemindert oder erlassen werden kann. Unsere Mitarbeiterin der Wirtschaftlichen Jugendhilfe unterstützt Sie in allen finanziellen Belangen durch Beratung oder finanzielle Hilfen:
- Unterstützung bei Antragstellung
- Abwicklung aller finanziellen Belange bei der Bezahlung der Tagespflegeperson
- Prüfung hinsichtlich Erlass oder Minderung des Kostenbeitrags in besonderen Fällen
Formulare
- Antrag Entgelt für Eingewöhnung für Tagespflegepersonen
- Antrag Entgelt für Tagespflegepersonen u. Eltern
- Antrag Entgeltzahlung Tagespflege Änderung
- Kostenbeitragssatzung und Anlage 1 der Kindertagespflege
- Kündigung des Betreuungsverhältnisses
- Richtlinien zur Förderung der qualifizierten Kindertagespflege
Ansprechpartnerin
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Annelies
Neugebauer
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08092 823 382 | 08092 823 9382 | 3.31 | Annelies.Neugebauer@lra-ebe.de |