Die Zuschüsse für die Jugendarbeit werden in Kooperation mit dem Kreisjugendring vergeben.
Beim Kreisjugendamt können Sie Zuschüsse für Räume der Jugendarbeit erhalten. Bitte füllen Sie die entsprechenden Anträge aus und schicken sie diese bis spätestens 15. August des Vorjahres ein.
Downloads
- Antrag zur Förderung von Räumen der Jugendarbeit
- Verwendungsnachweis für Räume der Jugendarbeit
- Verwendungsnachweis ehrenamtliche Stunden
- Verwendungsnachweis Abrechnungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kerstin
Meyer
|
08092 823 314 | 08092 823 9314 | E.22 | kerstin.meyer@lra-ebe.de |
Der Kreisjugendring vergibt als Hauptansprechpartner die Zuschüsse für alle anderen Bereiche. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Homepage des Kreisjugendrings.
Die Homepage des KJR: https://www.kjr-ebe.de/zuschuesse/