Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Erwachsene, insbesondere an Gewerbebetreibende und Veranstalter. Kinder und Jugendliche können nach dem Jugendschutzgesetz in der Regel nicht belangt werden.
Auf dieser Seite finden Sie:
- Ausnahmegenehmigung für Theater, Drehaufnahmen und Shootings
- Begriffserklärung Jugendschutz
- Beratung und Präventionsangebote
- häufig gestellte Fragen rund um den Jugendschutz
- Informationen und Kopiervorlagen für Veranstalter
- Taschengeldtabelle
Ansprechpartner: Kommunaler Jugendschutzbeauftragter
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ingo
Pinkofsky
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08092 823 311 | 08092 823 9311 | E.22 | ingo.pinkofsky@lra-ebe.de |