Stationäre Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
- Unterbringung von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Heime, Wohngruppen, betreutes Wohnen)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Unterbringung in Einrichtungen für Mütter/Väter und Kinder
Alle Hilfen werden vom Bezirkssozialdienst eingeleitet. Die wirtschaftliche Jugendhilfe prüft die Zuständigkeit, erteilt die Bescheide und erledigt die finanzielle Abwicklung der Maßnahme.
Abteilung Jugend, Familie und Demografie -
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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Montag - Mittwoch 7.30 -17.00 Uhr
Donnerstag 7.30 -18.00 Uhr
Freitag 7.30 -12.30 Uhr
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