Die Kommunale Jugendpflege übernimmt die Planung, Entwicklung und Förderung der Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit.
Die gesetzliche Verankerung unserer Tätigkeit findet sich in den §§ 11-14 SGB VIII.
Die Kommunale Jugendpflege untergliedert sich in die Bereiche:
- Kommunale Jugendarbeit, mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner in den Gemeinden
- Jugendsozialarbeit und
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS/SaS)