Kreisjugendamt Ebersberg Kreisjugendamt Ebersberg Kreisjugendamt Ebersberg

Kommunale Jugendpflege

Die Kommunale Jugendpflege übernimmt die Planung, Entwicklung und Förderung der Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit.

Die gesetzliche Verankerung unserer Tätigkeit findet sich in den §§ 11-14 SGB VIII.

Die Kommunale Jugendpflege untergliedert sich in die Bereiche: