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Jugendarbeit in Corona-Zeiten im Landkreis Ebersberg

17.11.2020 Update: Jugendarbeit in Zeiten des Teil-Lockdowns möglich

Im Frühling, in der Zeit des vollständigen Corona-Lockdowns, ist auch die Jugendarbeit zum Stillstand gekommen. Seit dem 30. Mai 2020 sind laut der fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII wieder erlaubt. Dabei sind allerdings einige Regeln zu beachten. Diese haben wir in einem Informationsblatt zusammengefasst.

Update: Auch während des derzeitigen Teil-Lockdowns sind aufgrund der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gemäß § 20 außerschulische Bildungsangebote weiterhin möglich und durchführbar. Die Empfehlungen von Ende Mai gelten nach wie vor. Die sogenannte AHA-L Regel (Abstand, Hygienemaßnahmen, Atemmaske tragen und Lüften) sind unbedingt einzuhalten.

Informationsblatt

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