Kreisjugendamt Ebersberg Kreisjugendamt Ebersberg Kreisjugendamt Ebersberg

Infos zur Beitragsentlastung in Kindertagesstätten finden Sie hier

02.08.2019 Informationen zum Elternbeitragszuschuss ab April 2019:

Zur finanziellen Entlastung der Eltern hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit bis zur Einschulung mit 100 € pro Kind und Monat zu bezuschussen.

Kinder, die im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Beitragszuschuss ab dem 1. April 2019.
Kinder, die im Jahr 2019 das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten den Beitragszuschuss ab dem 1. September 2019.

Davon ausgenommen sind Kinder, die in Tagespflege betreut werden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beitragszuschuss wurden mit dem Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2019/2020 am 24. Mai 2019 geschaffen und sind rückwirkend zum 1. April 2019 in Kraft getreten.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt durch den Träger der Einrichtung. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.

 

Da mit der Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit die Elternbeiträge für neu erfasste Kinder reduziert werden oder entfallen, müssen Bescheide zur Übernahme von Elternbeiträgen abgeändert oder – wenn Beitragsfreiheit eintritt – aufgehoben werden. Betroffene Eltern sind verpflichtet, dem Jugendamt die Änderung der Beitragshöhe unverzüglich mitzuteilen. Je nach Sachverhalt wird dann der Bewilligungsbescheid angepasst oder bei Eintritt der Beitragsfreiheit aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auch im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe - Übernahme der Elternbeiträge in Kindertagesstätten.