für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen
Heilpädagogische Einzeltherapie
Sonstige Therapien, z.B. Legasthenie-/Dyskalkulietherapie
Schulbegleitung
Alle Hilfen werden vom Bezirkssozialdienst eingeleitet. Die wirtschaftliche Jugendhilfe prüft die Zuständigkeit, klärt Fragen zur Anerkennung und Eingruppierung von Therapeuten, erteilt die Bescheide und erledigt die finanzielle Abwicklung der Maßnahme.