Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss als übergangsweise finanzielle Hilfe wird gewährt, wenn ein Kind bei seinem allein erziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt bekommt.
Der Vorschuss wird maximal bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Vorschusses sind im Einzelnen:
- Der Antragsteller ist alleinerziehend, ledig, verwitwet oder geschieden oder lebt von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt
- Der andere Elternteil zahlt nicht, nicht in voller Höhe oder nicht regelmäßig Unterhalt
- Ab dem 12. Lebensjahr müssen weitere Voraussetzungen vorliegen
Diese Leistung des Jugendamtes ist kostenfrei.
Antragstellung:
Sie können die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch kontaktieren, um vorab mündlich zu klären, ob Ihr Kind eventuell einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat und welche Unterlagen dem Antrag zwingend beizufügen sind.
Die Sachbearbeiterin kann Ihnen ein Antragsformular zusenden oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin zur Antragstellung im Jugendamt. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben und mit allen Unterlagen im Jugendamt eingehen.
Neben der Antragstellung auf Papier haben Sie aber auch die Möglichkeit, Online einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss auszufüllen. Während der Beantwortung der Fragen im Online Antrag erhalten Sie sogar Hinweise, falls Ihr Kind eventuell doch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Beim Online Antrag müssen Sie am Ende nur noch das Blatt für Ihre Unterschrift ausdrucken und dieses eigenhändig unterschrieben an das Jugendamt versenden. Alle Ihre persönlichen Angaben und notwendigen Unterlagen werden auf einem sicheren Weg an das Jugendamt übermittelt. Je nach Anmeldung und Identifizierung können Sie sogar auch Ihre Unterschrift online übermitteln.
Zum Online Antrag geht es hier: https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/
Die Zuständigkeit des Sachbearbeiterinnen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Kindes.
Nachname A – B & D
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 293 | 08092 823 9293 | 243 VgK | uvg@lra-ebe.de |
Nachname C, E - G, H - Hq
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 540 | 08092 823 9540 | 243 VgK | uvg@lra-ebe.de |
Nachname Hr - J
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 257 | 08092 823 9257 | 244 VgK | uvg@lra-ebe.de |
Nachname K - Ra
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 561 | 08092 823 9561 | 243 VgK | uvg@lra-ebe.de |
Nachname Rb - Z
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 387 | 08092 823 9387 | 243 VgK | uvg@lra-ebe.de |
Termine und mitzubringende Unterlagen bitte vorab telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin vereinbaren.
Weitere nützliche Informationen finden Sie unter: Der Unterhaltsvorschuss - BMFSFJ