Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Das Jugendamt erteilt Bescheinigungen an nicht verheiratete Mütter über die alleinige elterliche Sorge, wenn die Eltern des Kindes keine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgegeben haben.
Diese Dienstleistung des Jugendamts ist kostenfrei.
Den lesbar ausgefüllten Antrag unterschreiben und an das Kreisjugendamt Ebersberg senden. Adresse: Kreisjugendamt Ebersberg, Wirtschaftliche Jugendhilfen, Eichthalstr. 5 in 85560 Ebersberg. Ggf. kann dieser auch eingescannt und an die Mailadresse jugendamt@lra-ebe.bayern.de übersendet werden.
Bitte beachten Sie: Stellen Sie den Antrag frühzeitig! Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 14 Tage.
Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
Buchstaben A-La
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 288 | 08092 823 9288 | 3.34 | martina.stickler@lra-ebe.de |
Buchstaben Lb-Z
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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|
08092 823 492 | 08092 823 9492 | 3.34 | sandra.dichtl@lra-ebe.de |