Zuschussrichtlinien

Hier finden Sie die derzeit gültigen Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit.

Das Kreisjugendamt fördert den Bereich:

  • Räume der Jugendarbeit

Wichtig:

> Die Frist für den Zuschussantrag: 15. August des Vorjahres

> Höhe des Zuschusses: 30% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 25.000 €

> Nicht gefördert werden z.B. der Bau des Hauses, Mauern, Türen, Fenster etc. – weitere Beispiele finden Sie unter 4. In den Zuschussrichtlinien

==> zum Antrag


Der Kreisjugendring fördert die Bereiche:

  • Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung
  • Mitarbeiterbildung
  • Verwaltungskosten
  • Anschaffungen und Ausstattungen
  • Neue Projekte/Initiativen/Ideen
  • Grundförderung für Jugendleiter/innen (Juleica)
  • Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hildwein, Jonas
08092 823 314 08092 823 9314 E.22