Zuschussrichtlinien
Hier finden Sie die derzeit gültigen Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit.
Das Kreisjugendamt fördert den Bereich:
- Räume der Jugendarbeit
Wichtig:
> Die Frist für den Zuschussantrag: 15. August des Vorjahres
> Höhe des Zuschusses: 30% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 25.000 €
> Nicht gefördert werden z.B. der Bau des Hauses, Mauern, Türen, Fenster etc. – weitere Beispiele finden Sie unter 4. In den Zuschussrichtlinien
==> zum Antrag
Der Kreisjugendring fördert die Bereiche:
- Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung
- Mitarbeiterbildung
- Verwaltungskosten
- Anschaffungen und Ausstattungen
- Neue Projekte/Initiativen/Ideen
- Grundförderung für Jugendleiter/innen (Juleica)
- Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 314 | 08092 823 9314 | E.22 | jonas.hildwein@lra-ebe.de |