Zuschussanträge: Räume der Jugendarbeit

Hier finden Sie alle Anträge rund um den Zuschussbereich Räume der Jugendarbeit.

> Bitte stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 15. August des Vorjahres (Ausschlussfrist) den Antrag beim Kreisjugendamt Ebersberg. Dafür verwenden Sie das u.s. Antragsformular.

> Zuschusssumme: 30 % der nachgewiesenen Kosten, höchstens bis zu 25.000 €

Förderfähig ist: der Innenausbau/Renovierung von Jugendräumen (Räumen, die überwiegend von den Jugendlichen im Verein/Verband genutzt werden)

Nicht gefördert wird: der Bau des Hauses, Mauern, Fenster, Türen etc.

Bitte vor Antragstellung Punkt 4 der Zuschussrichtlinien lesen.

> Nach Antragstellung bitte einen Termin mit der zuständigen Ansprechpartnerin für eine Besichtigung vereinbaren. Nach Ende der Maßnahme wird wiederum ein Termin vereinbart. Bitte hierzu ebenfalls Kontakt aufnehmen.

> Nach Ende der Maßnahme, spätestens zum Ende des Haushaltsjahres (31. Dezember), muss der Verwendungsnachweis mit allen Belegen und ggf. der Liste der ehrenamtlichen Stunden beim Kreisjugendamt vorgelegt werden. Auch hier verwenden Sie bitte die u.s. Formulare.

Allgemein gilt: Bei den Zuschussmitteln handelt es sich um öffentliche Haushaltsmittel. Deshalb kann der Zuschuss nur gewährt werden, wenn auch Belege als Nachweis vorgelegt werden (Rechnungen etc., keine Bestellbestätigungen). Der Zuschuss kann nur bis zur Höhe der beantragten Summe und nur bis zu 30% der nachgewiesenen Gesamtausgaben erfolgen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hildwein, Jonas
08092 823 314 08092 823 9314 E.22

Die entsprechenden Anträge für die anderen Bereiche der Zuschussrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Kreisjugendrings.

Die Homepage des KJR: https://www.kjr-ebe.de/zuschuesse/

Das Zuschussonlineportal: https://www.kjr-zuschuss.de/register