Zuschüsse für die Jugendarbeit
Die Jugendhilfe des Landkreises Ebersberg fördert die Jugendarbeit im Landkreis mithilfe der „Zuschussrichtlinien für die Förderung der Jugendarbeit“. Der Landkreis stellt dem Kreisjugendamt und dem Kreisjugendring (KJR) Geldmittel zur Verfügung, die Vereine und Verbände für ihre Aktionen beantragen können. Antragsberechtigt sind alle dem KJR angeschlossenen Jugendorganisationen, sowie die übrigen Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 12, 74 und 75 SGB VIII. Die Zuschussrichtlinien wurden zuletzt im Jugendhilfeausschuss am 29.07.2020 genehmigt und per Eilgeschäft des Landrats am 20.12.2022 nochmals verändert.
Gemeinsam beraten Kreisjugendamt und Kreisjugendring in Fragen zu den Zuschussrichtlinien und schreiben die Richtlinien fort.
Der Kreisjugendring Ebersberg ist Hauptansprechpartner für die Zuschussrichtlinien. Förderung kann man in folgenden Bereichen erhalten:
- Veranstaltungen ohne Übernachtung
- Veranstaltungen mit Übernachtung
- Mitarbeiterbildung
- Verwaltungskosten
- Anschaffungen und Ausstattung
- Neue Projekte/Initiativen/Ideen
- Grundförderung für Jugendleiter/innen (Juleica)
- Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige
Der KJR hat für die Beantragung der Zuschüsse eine Zuschussonlineplattform entwickelt. Dort können alle Anträge für die oben genannten Zuschussbereiche gestellt werden, für die der KJR zuständig ist. Die Onlineplattform ist unter dem Link: https://www.kjr-zuschuss.de/register erreichbar.
Die Förderung für den Bereich „Räume der Jugendarbeit“ kann beim Kreisjugendamt beantragt werden.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 314 | 08092 823 9314 | E.22 | jonas.hildwein@lra-ebe.de |