Kommunale Jugendpflege
Die Kommunale Jugendpflege übernimmt die Planung, Entwicklung und Förderung der Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit.
Die gesetzliche Verankerung unserer Tätigkeit findet sich in den §§ 11-14 SGB VIII.
Die Kommunale Jugendpflege untergliedert sich in die Bereiche:
- Kommunale Jugendarbeit, mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner in den Gemeinden
- Jugendsozialarbeit und
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS/SaS)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 314 | 08092 823 9314 | E.22 | jonas.hildwein@lra-ebe.de |