Beratungsangebot für Fachkräfte (im frühkindlichen Bereich) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

  • Nach § 8b Abs. 1 SGB VIII haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (wie Hebammen, SchulbusfahrerIn, Mitarbeitende aus dem pädagogischen Bereich) sowie
  • nach § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) Berufsgeheimnisträger/-innen (wie Kinderärzte, Psychotherapeuten) bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf eine Beratung.

Die KoKi berät als qualifizierte Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) in anonymisierter Form und unterstützt bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Die Beratung kann einmalig in Anspruch genommen werden oder auch mehrere Beratungen umfassen. Ziel der Beratung ist es, mögliche Anhaltspunkte der Kindeswohlgefährdung zu betrachten sowie Handlungsoptionen zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen gemeinsam zu erarbeiten.

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