Ausnahmegenehmigung für Theater, Drehaufnahmen und Shootings

Nach § 5 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Die Aufsichtsbehörde kann allerdings nach § 6 JArbSchG Ausnahmen gestatten, z.B. bei:

  • Theatervorstellungen für Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich von 10-23 Uhr
  • Musik- und andere Aufführungen, Werbeveranstaltungen oder Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträger sowie Film- und Fotoaufnahmen
  • Kinder zwischen drei bis sechs Jahren bis zu zwei Stunden täglich von 8-17 Uhr
  • Kinder über sechs Jahre bis drei Stunden täglich von 8-22 Uhr

Für die Genehmigung wird auch eine Stellungnahme des Jugendamtes benötigt. Dafür können Sie sich gerne bei dem unten genannten Ansprechpartner melden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Formblatt Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten mit Unterschrift
  • Stellungnahme der Schule und des Arztes (nicht älter als drei Monate)

Wir benötigen für die Stellungnahme ein bis drei Tage. Deshalb melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Die Stellungnahme kann per Mail oder Fax verschickt werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Pinkofsky, Ingo
08092 823 311 08092 823 9311 E.22