Kinder und Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Erwachsene, insbesondere an Gewerbebetreibende und Veranstalter. Kinder und Jugendliche können nach dem Jugendschutzgesetz in der Regel nicht belangt werden.

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Ansprechpartner: Kommunaler Jugendschutzbeauftragter

Name Telefon Telefax Zimmer
Pinkofsky, Ingo
08092 823 311 08092 823 9311 E.22