Kinder und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Erwachsene, insbesondere an Gewerbebetreibende und Veranstalter. Kinder und Jugendliche können nach dem Jugendschutzgesetz in der Regel nicht belangt werden.
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Ansprechpartner: Kommunaler Jugendschutzbeauftragter
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 311 | 08092 823 9311 | E.22 | ingo.pinkofsky@lra-ebe.de |