Kindertagesstättenaufsicht
- Fachliche Beratung aller an der Kinderbetreuung in Einrichtungen Beteiligten (Landkreisgemeinden, Architekten, Träger, Einrichtungen und Eltern)
- Prüfung der Fördervoraussetzungen und Bewilligung der staatlichen Zuschüsse (Betriebskostenförderung), Beratung von Trägern und Gemeinden in diesem Zusammenhang
- Betriebskostenprüfungen
- Dienstbesprechungen mit Trägern, Leitungen und Vertretern von Kommunen
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für pädagogisches Personal
- Förderung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, Leitung Arbeitskreis
- Erteilung und Kontrolle der Betriebserlaubnis
- Aufsichtliche Maßnahmen einschließlich örtlicher Prüfungen mit Überprüfung der Einhaltung der Bildungs- und Erziehungsziele und der Durchführung einer Selbstevaluation
- Organisation von Fortbildungen
- Statistik gem. § 47 SGB VIII
- Fachl. Stellungnahme zu Neu- und Umbauten von Kindertagesstätten im Baugenehmigungsverfahren und Bestätigung der Bedarfsnotwendigkeit und Geeignetheit von Kitas im Rahmen des Investitionskostenverfahrens an die Regierung
- Mithilfe bei der Vermittlung von Plätzen bei Engpässen
- Ansprechpartner für Eltern im Rahmen der Aufsicht
Die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde.
Zuständig für: Anzing, Baiern, Bruck, Ebersberg, Egmating, Forstinning, Glonn, Grafing b. München, Markt Schwaben, Moosach, Oberpframmern, Pliening, Poing, Steinhöring
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 198 | 08092 823 9198 | 4.14 | sophia.ellinger@lra-ebe.de |
Zuständig für: Aßling, Emmering, Frauenneuharting, Hohenlinden, Kirchseeon, Vaterstetten, Zorneding
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 399 | 08092 823 9399 | 4.14 | andrea.liebl@lra-ebe.de |