Kindertagesstättenaufsicht

  • Fachliche Beratung aller an der Kinderbetreuung in Einrichtungen Beteiligten (Landkreisgemeinden, Architekten, Träger, Einrichtungen und Eltern)
  • Prüfung der Fördervoraussetzungen und Bewilligung der staatlichen Zuschüsse (Betriebskostenförderung), Beratung von Trägern und Gemeinden in diesem Zusammenhang
  • Betriebskostenprüfungen
  • Dienstbesprechungen mit Trägern, Leitungen und Vertretern von Kommunen
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für pädagogisches Personal
  • Förderung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, Leitung Arbeitskreis
  • Erteilung und Kontrolle der Betriebserlaubnis
  • Aufsichtliche Maßnahmen einschließlich örtlicher Prüfungen mit Überprüfung der Einhaltung der Bildungs- und Erziehungsziele und der Durchführung einer Selbstevaluation
  • Organisation von Fortbildungen
  • Statistik gem. § 47 SGB VIII
  • Fachl. Stellungnahme zu Neu- und Umbauten von Kindertagesstätten im Baugenehmigungsverfahren und Bestätigung der Bedarfsnotwendigkeit und Geeignetheit von Kitas im Rahmen des Investitionskostenverfahrens an die Regierung
  • Mithilfe bei der Vermittlung von Plätzen bei Engpässen
  • Ansprechpartner für Eltern im Rahmen der Aufsicht

Die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde.

Zuständig für: Anzing, Baiern, Bruck, Ebersberg, Egmating, Forstinning, Glonn, Grafing b. München, Markt Schwaben, Moosach, Oberpframmern, Pliening, Poing, Steinhöring

Name Telefon Telefax Zimmer
Ellinger, Sophia
08092 823 198 08092 823 9198 4.14

Zuständig für: Aßling, Emmering, Frauenneuharting, Hohenlinden, Kirchseeon, Vaterstetten, Zorneding

Name Telefon Telefax Zimmer
Liebl, Andrea
08092 823 399 08092 823 9399 4.14