Ersatzbetreuung
Nachfolgender Text richtet sich ausschließlich an Eltern/Erziehungsberechtigte, die sich für die Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagespflege entschieden haben. Gemeint ist hier die klassische Kindertagespflege, die von jeweils einer Kindertagespflegeperson in einer Gemeinde im Landkreises Ebersberg betrieben wird.
Für Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kind in einer Großtagespflege betreut wird, gibt es pro Großtagespflege eine eigene Ersatzbetreuung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Großtagespflegestelle.
Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie wichtige Hinweise zur Ersatzbetreuung.
Damit Ihr Kind auch im Krankheitsfall der Kindertagespflegeperson gut versorgt ist, möchten wir Sie über die Organisation der Ersatzbetreuung informieren. Sollten Sie von vorneherein nicht auf eine Ersatzbetreuung zurückgreifen wollen, müssen Sie dieses Angebot natürlich nicht wahrnehmen.
So gehen Sie bitte vor:
Ersatzbetreuung auswählen
Auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht der möglichen Ersatzbetreuungspersonen. Dabei handelt es sich um Kindertagespflegepersonen, die ebenso eine Kindertagespflege betreiben und maximal 4 Plätze fest belegt haben.
Kontakt aufnehmen
Bitte setzen Sie sich bereits im Vorfeld und frühzeitig mit der von Ihnen ausgewählten Person in Verbindung. So können Fragen und Absprachen geklärt werden. So auch die Buchungszeiten. Die Buchungszeiten dürfen geringer ausfallen als bei der regulären Kindertagespflegeperson, nicht aber höher. Durch ein gemeines Abklären zwischen der Ersatzbetreuungsperson und Ihnen als Eltern/Erziehungsberechtigten soll so die beste Lösung für Ihr Kind gefunden werden.
Vertraut machen
Damit Ihr Kind die Ersatzbetreuung im Notfall nicht zum ersten Mal sieht, sind regelmäßige Tage bei der Ersatzbetreuung zu vereinbaren. Anstelle der gewöhnlichen Kindertagespflege besucht Ihr Kind die Ersatzbetreuungsperson. Dadurch entsteht ein Vertrauensverhältnis und Ihr Kind fühlt sich auch in einer Vertretungssituation sicher.
Durch den regelmäßigen Besuch der Ersatzbetreuungsperson ist gewährleistet, dass Ihr Kind Vertrauen aufbauen kann und sich im Vertretungsfall sicher und wohlfühlt.
Regelmäßiger Kontakt - Kontaktpflege
Wie der Name Kontaktpflege schon vermuten lässt, ist für eine gelungene Betreuung im Vertretungsfall ein regelmäßiger Kontakt unabdingbar und mit der Ersatzbetreuungsperson abzusprechen. Nur so bleibt die Bindung bestehen.
Der Ernstfall tritt ein - Ersatzbetreuung
Ihre reguläre Kindertagespflegeperson fällt aus. Sie kontaktieren Ihre Ersatzbetreuungsperson und Ihr Kind besucht anstatt der regulären Kindertagespflegeperson die bereits bekannte Ersatzbetreuungsperson. So wie es Ihr Kind bereits von der Kontaktpflege gewohnt ist.
Kosten
Für Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken – so stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihr Kind jederzeit gut betreut ist.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Fachberatung Kindertagespflege jederzeit gerne zur Verfügung.
Übersicht der möglichen Ersatzbetreuungspersonen: