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An alle Vereine: erneute Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse vornehmen

01.03.2020 Wichtige Information für alle Vereine:

Seit nunmehr sieben Jahren beschäftigen sich viele Vereine und freie Träger im Landkreis Ebersberg mit dem Thema der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse.  Damit verband der Gesetzgeber 2012 die Absicht, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen besser zu schützen.

Das Kreisjugendamt hat daher mit den meisten Vereinen und freien Trägern Vereinbarungen geschlossen, welche die Vereine und Träger verpflichtete, von allen Mitgliedern, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen.

Das Kreisjugendamt erinnert in diesem Zusammenhang, dass die Verantwortlichen darauf achten sollen, die eingesehenen Führungszeugnisse auf ihre Aktualität zu überprüfen. Hierzu empfiehlt der Landesjugendhilfeausschuss, nach Ablauf von fünf Jahren alle Führungszeugnisse einzusehen, weshalb in vielen Vereinen eine erneute Einsichtnahme erforderlich sein dürfte.

Für ehrenamtlich Tätige ist die Beantragung und Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses kostenfrei und wird in der jeweiligen Meldebehörde vorgenommen.

Weitere Informationen sind hier nachzulesen.