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Begriffserklärung Jugendschutz

In unserer Tätigkeit gliedern wir den Jugendschutz in drei Bereiche.

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.

  • Beratung von Festveranstaltern, also Festwirten, Vereinen und Gemeinden
  • Information/Aufklärung von Super- und Getränkemärkten, Kiosken und Tankstellen
  • Jugendschutzkontrollen in Kooperation mit Polizei auf Festen, in Gaststätten, Videotheken

Erzieherischer Jugendschutz
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

  • Infoveranstaltungen für Jugendliche, Eltern und Vereine
  • Beratung von Gemeinden und Jugendpflegern Entwicklung und Durchführung von Präventionsprojekten in Schulen, Vereinen, Jugendtreffs
  • enge Zusammenarbeit mit der Suchtberatung des Gesundheitsamtes und der Präventionsfachkraft

Struktureller Jugendschutz
Die Jugendhilfe trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Abs.3 Nr.4 SGB VIII). Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden daher diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren Entstehung verhindern.

  • Trends und Themen auf Bundesebene, im Landkreis und in Gemeinden (er)kennen
  • Positionen dazu entwickeln und ggf. reagieren
  • Austausch mit Kollegen anderer Landkreise im Rahmen von Gesellschaftspolitische Entwicklungen in Bezug auf Jugendgefährdung Beobachten

Das Jugendschutzgesetz (auch in anderen Sprachen) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Ingo Pinkofsky
08092 823 311 08092 823 9311 E.22 ingo.pinkofsky@lra-ebe.de