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Jugendhilfe im Strafverfahren

Verständlicherweise löst ein Strafverfahren für die betroffene jungen Menschen und deren Angehörige oftmals Unklarheiten, Verunsicherung, vielleicht auch Ängste vor den Folgen aus. Es gibt Fragen, wie es weitergehen soll.

Hier kann die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) unterstützend und entspannend einwirken, da die Jugendhilfe im Strafverfahren die Verfahrensabläufe erklärt und so verständlicher macht.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) beim Kreisjugendamt Ebersberg ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst.
Gesetzliche Grundlagen für die sozialarbeiterische Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren sind: das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Kinder- & Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII). 
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein kostenloses Beratungs-Angebot für Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien!
Bei Jugendlichen (14-17) und Heranwachsenden (18-20), die ein Strafverfahren zu erwarten haben, ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) mit wesentlichen Mitwirkungsrechten beteiligt.
Von Bedeutung ist dabei das Alter zum Zeitpunkt der Straftat(en)!

Die Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) sind:

  • Jugendliche und Heranwachsende (und wenn dies gewünscht wird auch deren Eltern) im gesamten Verfahren zu beraten und in der Hauptverhandlung zu begleiten.
  • über verschiedene Verfahrensabläufe und mögliche rechtliche Folgen zu informieren und weitere Schritte zu erklären,
  • die persönliche Lebenslage, die Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Entscheidungen, soziales Umfeld, Stationen im "Lebenslauf" und die Einstellungen zur Tat zu hinterfragen um Hintergründe vor dem Gericht zur Sprache bringen zu können
  • Die JuHiS hat einen vollkommen anderen Auftrag als ein Rechtsanwalt/ Verteidiger. Sie ist weder Anwalt des / der Beschuldigten noch Erfüllungsgehilfe der Strafverfolgungsorgane. Ihre Aufgabe ist vielmehr erzieherische Gesichtspunkte in das Verfahren einzubringen.
  • Die JuHiS ist fachliche Beratung aus Sicht der "Jugendhilfe" und kann Unterstützungen einleiten; wie z. B.: Familienberatung, Drogenberatung, Einzelbetreuung, Gruppenarbeit.
  • Die JuHiS kann dem Gericht geeignete "erzieherische Maßnahme und Hilfen" vorschlagen 
  • Die JuHiS begleitet und betreut, wenn gewünscht, vor, während und nach der Verhandlung, kann auch über längere Zeit hinweg Kontakt halten, wenn Interesse und Bedarf besteht 
  • Die JuHiS organisiert und vermittelt „gemeinnützige Arbeitsleistungen, Schadenswiedergutmachung, Einzelbetreuung, Gruppenarbeit" und andere mögliche Maßnahmen im Jugendrecht. Die Einteilung der sozialen Dienste und die Durchführung sozialer Gruppenarbeit, sowie von Betreuungsweisungen erfolgt bei uns im Landkreis durch den Verein BRÜCKE Landkreis Ebersberg e.V.
  • Die JuHiS prüft und leitet bei Bedarf passende Maßnahmen der Jugendhilfe, so z. B. Betreuungen, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft ein oder stellt Kontakte zu anderen Fachdiensten her.
  • Die JuHiS überwacht und delegiert die Einhaltung richterlicher Weisungen und Auflagen, wie "gemeinnützige Arbeit", Schadenswiedergutmachung, Drogenberatungsgespräche, Drogentests an geeignete Fachstellen.
  • Die JuHiS gibt in der Hauptverhandlung eine mündliche Stellungnahme ab, beschreibt erzieherische Gesichtspunkte und soziales Umfeld der Jugendlichen oder Heranwachsenden und gibt einen Vorschlag zur Ahndung ab. 
  • Die JuHiS führt außergerichtliche Verfahren wie Diversionen und Täter-Opfer-Ausgleiche, d.h. Verfahren durch, bei denen es ohne Gerichtsverhandlungen zu Verfahrenseinstellungen kommen kann, die aber für den Beschuldigten nicht folgenlos bleiben.
  • Die JuHiS begleitet während einer Untersuchungshaft und bietet Hilfe bei der Entlassvorbereitung nach der Verbüßung einer Jugendstrafe an. 
  • Die JuHiS bietet Eltern von strafunmündigen Kindern Beratungen an.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren erfüllt ihre Aufgaben vor, während und nach der Hauptverhandlung beim Jugendgericht.

Um ihre Aufgabe ausfüllen zu können benötigt die Jugendhilfe im Strafverfahren viele, ausführliche Informationen, um wichtige Hintergründe und besondere Umstände mit in das Verfahren einzubringen. Dazu sind Gespräche nötig um die nötigen Sozialdaten zu erheben. Berücksichtigt wird dabei natürlich der Datenschutz.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist auch nach vorheriger Absprache gerne bereit, an Schulen, Jugendtreffs oder ähnlichen Einrichtungen bei Informations- und Projektveranstaltungen mitzuwirken und ihre Arbeit darzustellen.

Zuständige AnsprechpartnerInnen:

Familienname A – Go:

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Bernhard Wacht
Teamleiter
08092 823 319 08092 823 9319 E.16 bernhard.wacht@lra-ebe.de

Familienname Gp– Lo:

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Bettina Judt
08092 823 316 08092 823 9316 E.20 bettina.judt@Lra-Ebe.de

Familienname Lp– Z:

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Sven Kautz
08092 823 251 08092 823 9251 E.20 sven.kautz@Lra-Ebe.de

Vertretung: gegenseitig


Das Telefon ist (fast) immer besetzt, wir rufen auch gerne zurück. Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen sollten, schicken Sie uns doch bitte eine Mail!
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, da wir oft im Außendienst sind!
Termine können auch mit der Mitarbeiterin des Schreibbüros Frau Sehm (08092 /823-228) vereinbart werden.


Die folgenden Seiten wurden als weiterführende Informationen für Jugendliche und deren Eltern erstellt. Sie sollen zum Thema Jugendhilfe im Strafverfahren und Jugendkriminalität informieren und für Betroffene, aber auch Interessierte, Hintergründe und Folgen transparent machen.

  • Der Punkt Thesen zur Jugenddelinquenz beschäftigt sich mit den Ursachen bzw. den Erklärungsversuchen delinquenten Verhaltens Jugendlicher und Heranwachsender.
  • Im Punkt Täter-Opfer-Ausgleich wird der Arbeitsansatz und die Vorgehensweise der Jugendhilfe im Strafverfahren beschrieben.
  • Im Punkt Wie ist der Ablauf einer Jugendgerichtsverhandlung kann man sich darüber informieren, wie eine Jugendgerichtsverhandlung abläuft.
  • Im Punkt Ablauf eines Strafverfahrens erhalten Sie Informationen über den Ablauf von der Polizeianzeige bis zur eventuellen Verhandlung.
  • Im Punkt Ahndungen werden die Strafen, mit denen jugendliche Straftäter zu rechnen haben und die rechtlichen Auswirkungen auf sie beschrieben.
  • Im Punkt Häufig gestellte Fragen werden Antworten auf Fragen, die in unserer täglichen Praxis immer wieder gestellt werden, gegeben.
  • Im Punkt Anmerkungen zum Thema Drogen werden der Umgang der Justiz mit, aber auch die Nebenfolgen von Betäubungsmitteldelikten geschildert.